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Wichitge Informationen ab Klasse 5

Ab der 5. Klasse muss auch, neben der Betreuung während der Schulzeit, die Ferienbetreuung gesondert beantragt werden. Die Anträge für das Schuljahr 2019/20 sind vom Jugendamt überarbeitet worden und gelten nun für alle Jahrgangsstufen (1-6). Ab der 5. Klasse müssten Sie dann, bei zusätzlichem Ferienbetreuungswunsch im Antrag das gewünschte Modul in der ersten Spalte für die Schulzeit sowie in der zweiten Spalte für die Ferienbetreuung ankreuzen.

Je nach Sachbearbeitung kann es sein, dass noch eine sozialpädagogische Begründung durch die Schule erfolgen muss, welche erklärt, weshalb die Fortführung der Betreuung auch in Klasse 5 für das Kind bzw. die Familie wichtig ist. Dies geschieht, unabhängig von der im Antrag beschriebenen Begründung. Falls diese Aufforderung durch das Jugendamt erfolgt, wenden Sie sich bitte zeitnah an mich oder meinen Stellvertreter Christian Rödder, so dass wir die Punkte für die Begründung besprechen können, ich werde Ihnen dann die benötigte Begründung schreiben - bisher sind danach alle Anträge bewilligt worden.

Für das Basismodul in der Schulzeit (von 7.30 -16.00 Uhr) muss keine Bedarfsprüfung durch Nachweis der Arbeitszeiten der Eltern erfolgen, dies beschleunigt das Verfahren.

Die Hortbetreuung ist für die 3. - 6. Klassenstufe weiterhin kostenpflichtig, daher werden nach wie vor Gehaltsnachweise für die Antragsstellung benötigt. Falls Sie über das Basismodul hinaus, eine Früh-oder Spätbetreuung benötigen, ist eine Bedarfsprüfung wieder von Nöten und die Arbeitszeitnachweise müssen mit Antragsstellung eingereicht werden.

Da dieses Prozedere jedoch ein wenig Zeit in Anspruch nimmt (kann bis zu 2-3 Monate dauern), geben Sie den Antrag zeitnah ab, so dass die Gutscheine pünktlich zum neuen Schuljahr vorliegen.

Ablauf in Kürze:

1) Sie füllen die Antragsformulare aus und reichen diese entweder hier im Schulsekretariat (dauert durch die Amtspost jedoch etwas länger) oder direkt beim für Sie zuständigen Jugendamt ein.

2a) Sie warten auf den Bedarfsbescheid (Hortgutschein), welcher Ihnen zugeschickt wird. ODER:

2b) Sie erhalten die Aufforderung zur sozialpädagogischen Begründung (s.o.) -> dann Termin mit mir ausmachen, um Inhalte für Begründung zu besprechen.

3) Sobald Sie Ihren Bescheid/Hortgutschein in der Hand halten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, so dass wir neue Betreuungsverträge (einen für die Schulzeit und einen separaten - falls gewünscht - für die Ferienzeit) schließen können, so dass Ihr Kind zum neuen Schuljahr ab dem 1.8.2019 wieder den Hort besuchen kann:-)