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Ab dem neuen Schuljahr fällt für die Klassen 1-4 die Bedarfsprüfung für das Basismodul (7.30-16 Uhr) weg. Dies bedeutet, dass Sie hierfür keinen Arbeitszeitnachweis erbringen müssen.

Für die Klassen 1 und 2 ist die Hortbetreuung ab dem Schuljahr 2019/ 2020 kostenlos. Dennoch müssen Sie bei Bedarf einen Hortgutschein beantragen (siehe neues Formular unter Downloads und Formulare Hort).

Sobald Sie den Bedarfsbescheid/ Hortgutschein erhalten haben, müssen Sie einen Vertrag mit dem Hort abschließen (siehe Downloads  und Formulare Hort).